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Sie wohnen in einem Altbauhaus oder möchten eines kaufen? Wenn da nur nicht so viele Fragen wären: Worauf muss man beim Kauf achten? Wie erkenne ich Kostenfallen? Was kann ich für den Erhalt meines Hauses tun? Wer hilft, wenn es zu Schäden gekommen ist? Fragen Sie die VPB-Experten! Sie beraten Sie in allen Fragen rund ums Bauen.
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Tipp zum Thema Altbau:
Sturmschäden beheben
Hausbesitzer sind immer in der Pflicht: Sie müssen ihre Immobilie in Ordnung hal-ten, damit niemand zu Schaden kommt. Zur so genannten Verkehrssicherungspflicht gehört auch die Reparatur von Sturmschäden am Haus, speziell nach schweren Winterstürmen. Die entwickeln nach Erfahrung der VPB-Sachverständigen mitunter enorme Kräfte. Sie lockern selbst schwere Dachziegel, heben sie an und verschieben sie. Damit ist das Dach nicht nur offen für Regen, sondern auch eine Gefahr für die Allgemeinheit, warnt der VPB. Stark beansprucht werden bei Sturm auch Fassadenverkleidungen. Oft lösen sich Schindeln oder sogar ganze Bretter aus dem Giebelfeld oder der Gaubenverkleidung. Hausbesitzer dürfen das nicht auf die leichte Schulter nehmen. Sie haften, wenn etwas passiert. Das gilt übrigens auch auf Baustellen. Auch hier ist der Bauherr als Auftraggeber in der Pflicht.
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Bilder zum Thema Altbau:
  
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Tipp zum Thema Altbau:
Nachbars Grundstück
Wer nachträglich Carport, Garage oder Loggia auf die Grundstücksgrenze baut, der sollte genau aufpassen, damit er nicht auf Nachbars Grund und Boden gerät. Denn auch wenn die Grenzbebauung an sich erlaubt ist, darf der Bau nicht über die Grenze ragen. Der Anrainer muss solche Grenzverletzungen nicht dulden – niemand hat ein Recht aufs Nachbargrundstück. Wer über die Grenz baut, der muss den Bau entweder wieder abreißen oder sich mit seinem Nachbarn einigen. Je nach Größe des Überstands lässt sich das manchmal finanziell regeln. Besser ist aber, vorher aufpassen und genau messen. Übrigens: Wurde der Anbau von einem Architekten oder einer Firma falsch eingemessen und steht deshalb über die Grenze hinaus, dann haften Planer oder Unternehmer auch für den Schaden.
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Tipp zum Thema Altbau:
Kein Energieausweis fürs Baudenkmal
Besitzer von Baudenkmälern brauchen für ihre Immobilien keinen Energieausweis. Erfahrungsgemäß erlauben die Auflagen der Denkmalbehörden nur selten die energetisch sinnvolle Sanierung des alten Hauses. Denkmalbesitzer müssen sich die entsprechende Ausnahmegenehmigung allerdings von ihrer zuständigen Denkmalschutzbehörde bescheinigen lassen.
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