{\rtf1\ansi\ansicpg1252\uc1\deff0\stshfdbch0\stshfloch0\stshfhich0\stshfbi0\deflang1031\deflangfe1031{\fonttbl{\f0\froman\fcharset0\fprq2{\*\panose 02020603050405020304}Times New Roman;}{\f216\froman\fcharset238\fprq2 Times New Roman CE;} {\f217\froman\fcharset204\fprq2 Times New Roman Cyr;}{\f219\froman\fcharset161\fprq2 Times New Roman Greek;}{\f220\froman\fcharset162\fprq2 Times New Roman Tur;}{\f221\froman\fcharset177\fprq2 Times New Roman (Hebrew);} {\f222\froman\fcharset178\fprq2 Times New Roman (Arabic);}{\f223\froman\fcharset186\fprq2 Times New Roman Baltic;}{\f224\froman\fcharset163\fprq2 Times New Roman (Vietnamese);}}{\colortbl;\red0\green0\blue0;\red0\green0\blue255;\red0\green255\blue255; \red0\green255\blue0;\red255\green0\blue255;\red255\green0\blue0;\red255\green255\blue0;\red255\green255\blue255;\red0\green0\blue128;\red0\green128\blue128;\red0\green128\blue0;\red128\green0\blue128;\red128\green0\blue0;\red128\green128\blue0; 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\li0\ri0\widctlpar\aspalpha\aspnum\faauto\adjustright\rin0\lin0\itap0\pararsid2503303 {\insrsid2503303 Abwasser: \par Abwasserrohre f\'fchren viele Bautr\'e4ger nur bis einen Meter au\'dferhalb der W\'e4nde des Hauses. So steht es in vielen Vertr\'e4gen. Alles Weitere ist dann Sache des Bauherrn. Er muss sich um den Anschluss seines Hauses ans \'f6ffentliche Kanalnetz k \'fcmmern, gleich, wie lang der Weg vom Haus zum Sammler ist. Das kostet Geld und auch Zeit, denn er muss diese Anschl\'fcsse erst beantragen. \par \par Aushub: \par Was geschieht mit dem Erdaushub gleich zu Baubeginn? Dieses Problem wird in vielen Bautr\'e4gervertr\'e4gen nicht einmal erw\'e4hnt. Folglich bleibt die Erde auf dem Grundst\'fcc k liegen und muss vom Auftraggeber entsorgt werden. Er muss auf eigene Faust einen geeigneten Transportunternehmer finden und den Abtransport des Aushubs aus eigener Tasche bezahlen. Das ist teuer \endash vor allem, wenn das Erdreich belastet ist. Der Bauherr steht dabei unter Zeitdruck, denn oft liegt der Aushub dem weiteren Baufortgang buchst\'e4blich im Wege. \par \par Bauleiter: \par Bautr\'e4ger stellen ihrem Bauherrn im Vertrag einen Bauleiter an die Seite. Das schreiben die Landesbauordnungen so vor. Der Bauleiter muss sogar namentlich im Vertrag benannt werden. Allerdings ist der Begriff Bauleiter f\'fcr den Bauherrn irref\'fc hrend, denn der Bauleiter steht im Dienste des Bautr\'e4gers und ist damit automatisch Partei. Er wird im Zweifelsfall immer die Interessen des Bautr\'e4gers vertreten, nicht die des Bauherrn. Deshalb empfiehlt es sich f\'fc r alle privaten Bauherren, einen eigenen unabh\'e4ngigen Sachverst\'e4ndigen hinzuziehen, der ihnen hilft, den \'dcberblick zu bewahren und ihre eigenen Rechte durchzusetzen. \par \par Betreten der Baustelle: \par Wer ein schl\'fcsselfertiges Haus kauft, der wird in der Regel erst Eigent\'fcmer, wenn das Haus fertig gebaut, bezahlt und offiziell \'fcbergeben ist. Vorher ist er lediglich \'84Erwerber\'93, aber nicht Bauherr. Bauherr bleibt bis zur \'dc bergabe der Bautr\'e4ger. Daraus ergeben sich unter Umst\'e4nden Probleme: Will zum Beispiel ein Erwerber \'84sein\'93 Grundst\'fcck oder \'84seinen\'93 Rohbau besichtigen, dann ben\'f6tigt er dazu formal die Zustimmung des Bauherrn, also des Bautr\'e4 gers. Damit er hier nicht zu unliebsamen \'dcberraschungen kommt, sollte sich der K\'e4ufer schon im Vertrag schriftlich das Recht zusichern lassen, die Baustelle jederzeit \endash und mit einem Sachverst\'e4ndigen seiner Wahl betreten zu d\'fcrfen. \par \par Bodenplatte: \par H\'e4ufig findet sich im Vertrag ein Passus, der sich auf die Bodenplatte bezieht. Sie ist teilweise im Preis inbegriffen, aber nur unter der Voraussetzung idealer Bodenbedingungen. Da die praktisch nie vorliegen, muss nachgebessert werden \endash nat \'fcrlich zu Lasten des Bauherrn. Dies ist eine beliebte M\'f6glichkeit, Bauherrn unter Zeitdruck und Hinweis auf den Bauablauf zus\'e4tzlich zur Kasse zu bitten. \par \par Detaillierte Geb\'e4udedaten: \par Zur detaillierten Objektbeschreibung z\'e4hlen unter anderem genaue Angaben \'fcber die Geb\'e4udeabmessungen, die Bruttogeschossfl\'e4che (BGF), die Wohnfl\'e4che (Wfl) und die Nutzfl\'e4 che (NF) nach DIN 277 und Berechnungsverordnung, des weiteren die Anzahl der Vollgeschosse mit Keller und Dachgeschoss, die Anzahl der R\'e4ume und die exakten Fertigh\'f6hen in den einzelnen R\'e4umen. \par \par Eigenleistung: \par Eigenleistungen helfen Geld sparen. Aber, wer haftet, wenn durch die Eigenleistungen Sch\'e4den oder Zeitverz\'f6gerungen entstehen? (Hintergrund: Wer am eigenen Bau selbst Hand anlegt, der ist in der Regel kein Fachmann. Deshalb muss er f\'fc r eine baufachliche Betreuung und Aufsicht seines Baus sorgen. Dazu ist der Bauherr verpflichtet. Wer \'fcbernimmt diese Aufsicht? Der Bauherr muss auch kl\'e4ren, wer haftet, wenn durch Eigenleistung am eigenen Bau oder am Nachbarhaus (bei Reih enhausprojekten) Sch\'e4den entstehen? Oder wenn Arbeiten unsachgem\'e4\'df ausgef\'fchrt wurden und nun erst saniert werden m\'fcssen, bevor der Bautr\'e4ger weiterbauen kann? Wer haftet f\'fc r Zeit und Material? Und wer haftet, wenn sich Eigenleistungen verz\'f6gern und dadurch ein Bauvorhaben l\'e4nger dauert als geplant? Wer tr\'e4gt die Verantwortung, wenn in Eigenhilfe Fehler gemacht werden, durch die sp\'e4ter ein Bauarbeiter verungl\'fc ckt? Wer selbst baut, der sollte unbedingt bereits vor Vertragsabschluss und mit Hilfe seines Bausachverst\'e4ndigen genau auflisten, was er an Eigenleistung erbringt. Diese W\'fcnsche m\'fc ssen dann genau mit dem Anbieter abgestimmt und im Vertrag detailliert festgelegt werden. \par \par Energieeinsparverordnung: \par F\'fcr alle Neubauten \endash wie auch f\'fcr die Sanierung von Altbauten \endash gilt die Energieeinsparverordnung, kurz EnEV. Bautr\'e4gervertr\'e4ge sehen zwar in der Regel die Ausf\'fc hrung des geplanten Hauses nach den Richtlinien der geltenden Energieeinsparverordnung (EnEV) vor, aber die Planung wird gar nicht darauf abgestimmt. Ob ein Haus wirklich nach den Vorschriften des Gesetzes gebaut wird, das kann nur ein Bausachverst\'e4 ndiger pr\'fcfen und erkennen. \par \par Fallrohre: \par Viele Bautr\'e4gervertr\'e4ge sehen die F\'fchrung der Fallrohre bis zur Oberkante (OK) des Gel\'e4ndes vor. Mehr ist im Preis nicht inbegriffen. Das hei\'dft: F\'fcr die Weiterf\'fchrung der Rohre und den Anschluss ans \'f6 ffentliche Leitungsnetz (oder die eigene Zisterne) ist der Bauherr zust\'e4ndig. Er muss diese Anschl\'fcsse bezahlen und oft auch beantragen. Ein teures, zeitaufw\'e4ndiges Problem. \par \par Gleichwertig: \par Viele Vertr\'e4ge sehen in der Baubeschreibung spezielle Baustoffe vor und listen diese namentlich auf. Allerdings werden solche konkreten Angaben h\'e4ufig mit dem Zusatz \'84oder gleichwertiges Material\'93 wieder relativiert. Der Begriff \'84gleichwe rtig\'93 ist nichts- sagend. Der Laie kann nicht beurteilen, was wirklich \'84gleichwertig\'93 ist, und bekommt in der Regel minderwertiges Material eingebaut. \par \par \par Grundst\'fccksgr\'f6\'dfe: \par Da Bautr\'e4ger in der Regel nicht ein einzelnes, sondern meist mehrere H\'e4user nebeneinander gleichzeitig bauen, werden die Grundst\'fccksgrenzen erst nach der Fertigstellung markiert. Folglich sind auch in vielen Vertr\'e4gen die Grundst\'fccksgr\'f6 \'dfen nur ungenau angegeben. Darauf sollte sich der Bauherr nicht einlassen. Er muss im Vertrag auf exakten Angaben bestehen und diese sp\'e4ter auch \'fcberpr\'fcfen, sonst bleibt er unter Umst\'e4nden auf einem kleineren Grundst\'fcck sitzen. \par \par Holz: \par Holzh\'e4user oder Holzverkleidungen werden im Schl\'fcsselfertigbau immer beliebter, Details zum Holzhaus fehlen aber oft im Bauvertrag. Neben der Art des Holzes und der G\'fcteklasse muss nat\'fcrlich im Bauvertrag auch stehen, wie welches h\'f6 lzerne Bauteil gesch\'fctzt wird \endash chemisch oder konstruktiv, und wie die Oberfl\'e4che von Fenstern beispielsweise behandelt wird \endash lasiert oder lackiert und mit und in welcher Farbe. \par \par Innenw\'e4nde: \par Nat\'fcrlich hat ein normales Einfamilienhaus auch Innenw\'e4nde. Sie bleiben allerdings in vielen Bauvertr\'e4gen unerw\'e4hnt. Dabei sollte dort genau stehen, wie die Innenw\'e4nde des zu bauenden Hauses beschaffen sein werd en. Dabei wird unterschieden zwischen tragenden und nicht tragenden Innenw\'e4nden. Bauart und Materialangabe (zum Beispiel Kalksandsteinmauerwerk, Porenbetonmauerwerk, Holzrahmenkonstruktion oder anderes) m\'fcssen genau im Vertrag beschrieben werden. \par \par Installationen: \par H\'e4user brauchen Strom. Im Bauvertrag wird nicht immer genau beschrieben, was der Bauherr f\'fcr sein Geld bekommt. Teure Nachr\'fcstungen sind sp\'e4ter die Folge. In den Bauvertrag geh\'f6 ren deshalb detaillierte Beschreibungen der geplanten Elektroanlage, mit konkreten Angaben zur Anschlussleistung und Einspeisung, der Anzahl der Stromkreise mit Unterscheidung nach Ger\'e4 testromkreisen, Steckdosenstromkreisen, Drehstromkreisen. Gegebenenfalls m\'fcssen auch Buss-Installationen und Schutzsysteme genau beschrieben werden. Auch die elektrotechnische Ausstattung der einzelnen R\'e4 ume mit der Anzahl der Schalter, Steckdosen und Lichtausl\'e4sse geh\'f6rt in den Bauvertrag. \par \par Keller: \par Keller ist nicht gleich Keller, und es reicht nicht, im Vertrag nur lapidar auf massive W\'e4nde und Betonboden hinzuweisen. Wie bei allen Baudetails so gilt auch hier: Alles muss genau aufgelistet sein, will der Bauherr sp\'e4ter b\'f6se \'dc berraschungen vermeiden. Zur genauen Leistungsbeschreibung f\'fcr den Keller geh\'f6ren: Detaillierte Materialangaben zu den Kellerw\'e4nden, au\'dfen wie innen, zur W\'e4rmed\'e4mmung und zur Ausf\'fchrung der Lichtsch\'e4chte. Ob der Keller als wei\'df e Wanne, schwarze Wanne oder als Mischkonstruktion ausgef\'fchrt wird, das richtet sich nach den Ergebnissen des Baugrundgutachtens. Auch das muss in den Vertrag. \par \par L\'fcftung: \par Beim modernen Wohnhaus, vor allem beim Passivhaus, spielt die L\'fcftung eine zentrale Rolle. Nur wenn kontrolliert gel\'fcftet und dabei die Luft regelm\'e4\'dfig ausgetauscht wird, funktioniert das Passivhaus optimal. Das wird im Bauvertrag nur selten d etailliert erw\'e4hnt. Unbedingt aufgelistet werden muss im Vertrag aber die Art der L\'fcftung und, sofern es sich nicht um eine nat\'fcrliche, sondern um eine kontrollierte Be- und Entl\'fcftung handelt, die Art der L\'fcftungstechnik und W\'e4rmer\'fc ckgewinnung. Wichtig auch ein kleines Detail: Auch das Loch in der Fassade f\'fcr die Dunstabzugshaube sollte nicht vergessen werden. \par \par Mindestanforderungen: \par Die \'84Mindestanforderungen an Bau-. und Leistungsbeschreibungen f\'fcr Ein- und Zweifamilienh\'e4user\'93 regeln im Detail, was Bauvertr\'e4ge alles beinhalten sollten. Da die Mindestanforderungen noch nicht Gesetz sind, sollten Bauherren darauf dr\'e4 ngen, sie als Grundlage des Bauvertrags festschreiben zu lassen. \par \par Materialangaben: \par Dies gilt auch f\'fcr alle anderen detaillierten technischen V orgaben. Sie legen einen bestimmten Wert fest, garantieren aber nicht, dass dieser auch den Regeln der Baukunst und den geltenden gesetzlichen Vorgaben entspricht. Muss dann nachgebessert werden, dann zahlt der Bauherr die Mehrkosten. Deshalb sollte auch hier im Vertrag immer das Wort \'84mindestens\'93 vor die Materialangabe gesetzt werden. Dann muss der Bautr\'e4ger die gesetzlichen Baustandards erf\'fcllen. \par \par Messe-Abschl\'fcsse: \par Viele potenzielle Bauherren informieren sich vor dem Hausbau- oder -kauf auf Messen \'fcber H\'e4user und Baustoffe. Dabei bekommen sie h\'e4ufig spezielle Messe-Angebote offeriert, scheinbar besonders g\'fcnstige Kaufofferten, die aber nur f\'fc r die Dauer der Messe gelten. Will der Bauherr sie nutzen, muss er sich schnell entscheiden - und \'fcbersieht dabei oft die Fallstricke der Vertr\'e4ge. Das als unschlagbar gepriesene Angebot entpuppt sich im Nachhinein h\'e4 ufig als Augenwischerei. Will der K\'e4ufer den Vertrag dann r\'fcckg\'e4ngig machen, stellt er fest: In der Regel hat der Bauherr bei diesen Vertr\'e4gen kein Widerrufsrecht. Deshalb: Kaufvertr\'e4 ge niemals auf Messen und unter Zeitdruck unterschreiben und immer vorher von einem Bausachverst\'e4ndigen auf Vollst\'e4ndigkeit pr\'fcfen lassen. \par \par Niedrigenergiehaus: \par Leistungen werden im Bautr\'e4gervertrag oft doppelt beschrieben. Da stehen neben dem Begriff \'84Niedrigenergiehaus\'93 noch zus\'e4tzlich genaue D\'e4mm-Materialien oder D\'e4mmstoffst\'e4 rken. Das besagt aber noch gar nichts, denn diese Werte reichen trotz exakter Angaben unter Umst\'e4nden gar nicht aus, um den Niedrigenergiestandard auch zu erf\'fcllen. Deshalb sollte im Vertrag nur der formale und genau definierte Begriff \'84 Niedrigenergiestandard\'93 stehen. Wer ein \'dcbriges tun m\'f6chte, der setzt noch das Wort \'84mindestens\'93 davor. \par \par Objektbeschreibung: \par Zentrale Bedeutung kommt der Objektbeschreibung im Bauvertrag zu. Nur, was dort vereinbart wird, wird sp\'e4ter auch geliefert. Neben der Art, Aufteilung und Bauweise des Hauses und konkreten Herstellerangaben m\'fc ssen in der Objektbeschreibung auch wichtige Dinge wie zum Beispiel der barrierefreie Zugang und die barrierefreie Nutzung des Hauses festgeschrieben werden, ebenso Energiekennwerte und Schallschutzma\'dfnahmen. \par \par \par Passivhaus: \par Wer laut Vertrag ein Passivhaus kauft, der hat deshalb noch lange nicht die Gew\'e4hr wirklich ein Passivhaus zu bekommen. Auch hier muss vertraglich genau geregelt sein, was der Kunde zu erwarten hat. Ein Passivhaus darf laut Definition anderthalb Liter Heiz\'f6l (oder anderthalb Kubikmeter Erdgas) pro Quadratmeter Wohnfl\'e4 che im Jahr verbrauchen. Diese idealen Werte lassen sich allerdings nur durch exakte Planungen, detaillierte Berechnungen und vor allem sorgf\'e4ltige Bauausf\'fchrung garantieren. Passivh\'e4user m\'fcssen absolut winddicht sein. Das Geb\'e4ude muss l \'fcckenlos in eine ausreichende W\'e4rmd\'e4mmschicht verpackt sein, es d\'fcrfen keine W\'e4rmebr\'fccken entstehen, und alle Fugen m\'fcssen luftdicht und dauerhaft verklebt werden. Garantiert und \'fcberpr\'fc ft werden kann das Ergebnis nur durch sorgf\'e4ltige Baukontrolle und mit dem so genannten Blower-Door-Test. Beides sollte im Vertrag fest verankert werden. \par \par Planunterlagen: \par Zu jedem Bauvorhaben geh\'f6ren konkrete Pl\'e4ne. Auch zu einem Schl\'fcsselfertighaus. Die Herstellung der Planunterlagen sollte Teil des Vertrages und in den Hauskosten enthalten sein. Konkret ben\'f6tigt werden: Zeichnungen und Berechnungen gem\'e4 \'df den Vorschriften der jeweiligen Landesbauordnung und der Bauvorlagenverordnung, Werkpl\'e4ne im Ma\'dfstab 1:50, Werk- und Installationspl\'e4ne f\'fcr die Haustechnik (Sanit\'e4r, Heizung, L\'fcftung) sowie Baugrundgutachten. \par \par Qualit\'e4t: \par Um die Qualit\'e4t der Ausstattung zu sichern, m\'fcssen alle Angaben immer exakt in den Bauvertrag geschrieben werden. Dazu z\'e4hlen auch Angaben zur Informationslage, etwa Qualit\'e4 t und Umfang der Fernsprechanlage (analog, digital, ISDN, DSL) oder Qualit\'e4t und Umfang der Kommunikationsanlage (Klingelanlage, Gegensprech-anlage, Videoanlage). \par \par Rauchmelder}{\insrsid2503303 :}{\insrsid2503303 \par Immer mehr Bundesl\'e4nder schreiben in ihren Landesbauordnungen die Installation von Rauchmeldern vor, meist in den Schlaf- und Kinderzimmern. Wer einen Bauvertrag unterzeichnet, der sollte vorab unbedingt kl\'e4 ren, ob der in seinem Bundesland eventuell vorgeschriebene Rauchmelder auch Bestandteil des Leistungsverzeichnisses ist. Abgesehen davon: Der VPB r\'e4t auch ohne beh\'f6rdlichen Zwang unbedingt zur Installation dieser preiswerten, lebensrettenden Ger\'e4 te. \par \par Regenwassernutzungsanlage: \par Regenwassernutzungsanlagen helfen Wasser sparen und lassen sich vor allem in neuen H\'e4usern gut installieren, denn sie ben\'f6tigen einen zweiten Installationskreislauf. Soll eine Regenwassern utzungsanlage eingebaut werden, dann empfiehlt es sich im Bauvertrag genau festzulegen, wie und wo die Rohre installiert werden (vor der Wand, im Sockelbereich, auf oder unter Putz, samt Schallschutz f\'fc r die Rohre) und aus welchem Material die Rohre bestehen. \par \par Reservierungsgeb\'fchr: \par Manche Bautr\'e4ger und Schl\'fcsselfertig-Anbieter verlangen vom Kaufinteressenten eine Reservierungsgeb\'fchr. Die liegt erfahrungsgem\'e4\'df im Schnitt zwischen 500 und 2.000 Euro. Sobald der Hauskaufvertrag beim Notar rechtsg\'fcltig beurkunde t ist, wird die Reservierungsgeb\'fchr verrechnet. Entscheiden sich die angehenden Hausbesitzer aber gegen die Offerte, dann m\'fcssen sie die Reservierungsgeb\'fchr bezahlen. Der VPB r\'e4 t deshalb dringend: Sich gar nicht erst zur Zahlung einer Reservierungsgeb\'fchr verpflichten lassen. Und, falls es doch passiert ist: Lieber die Reservierungsgeb\'fchr in den Wind schreiben, als ein Haus kaufen, das einem nicht zusagt. \par \par Schallschutz: \par Vor allem in Reihen- und Doppelh\'e4usern spielt der Schallschutz eine wichtige Rolle und tr\'e4gt erheblich zum Frieden (oder Unfrieden) unter den Nachbarn bei. Deshalb empfiehlt es sich dringend, Schallschutzma\'df nahmen konkret im Vertrag zu verankern und auf dem Schallschutznachweis nach DIN 4109 zu bestehen. \par \par \'84Schlechtwetter\'93: \par In vielen Bauvertr\'e4gen taucht der Begriff \'84amtlich anerkannte Schlechtwetterlage\'93 auf. Das ist irref\'fchrend, denn den Begriff gibt es offiziell gar nicht. Erfahrungsgem\'e4\'df wird \'84Schlechtwetter\'93 aber gerne von Baufirmen als Entschuldigung f\'fcr Bauverz\'f6gerungen genutzt. Aber in der Tat gibt es auch f\'fcr manche Bauarbeiten \'84schlechtes Wetter\'93: Verschiedene Materialien d\'fc rfen nicht bei kalten Temperaturen verarbeitet werden, andere nicht bei gro\'dfer Hitze. Geschieht dies doch, sind Baum\'e4ngel die unausweichliche Folge. Wirklich beurteilen kann das aber nur ein Sachverst\'e4 ndiger, ihn sollte der Bauherr im Zweifelsfall kurzfristig zu Rate ziehen. Damit der Bauherr nicht von all zu viel \'84Schlechtwetter\'93 \'fcberrascht wird, sollte im Vertrag unbedingt stehen, dass wegen \'84Schlechtwetter\'93 keine Ausfalltage vereinbart werden. Au\'df erdem, und auch das muss in den Vertrag, muss jeder Schlechtwettertag sofort den Bauherren gemeldet werden. Ist das Wetter wirklich zum Weiterbauen nicht geeignet, dann wird der ausgefallene Tag der Bauzeit offiziell hinzugerechnet. \par \par Teilabnahme}{\insrsid2503303 :}{\insrsid2503303 \par Manche Bauvertr\'e4ge sehen so genannte Teilabnahmen vor. Dabei sollen einzelne Bauabschnitte w\'e4hrend des Bauablaufs begutachtet und vom Bauherrn und K\'e4ufer formal abgenommen werden. Dies dient nach Erfahrung des VPB nur dazu, die Haftung f\'fc r den jeweiligen Bauabschnitt vom Bautr\'e4ger auf den K\'e4ufer zu \'fcbertragen. Der VPB r\'e4 t deshalb davon ab, solche Teilabnahmen vertraglich zu vereinbaren. Sie kosten Zeit und auch Geld, zumal der Bauherr als Laie die Teilbauabschnitte nur mit Hilfe eines Sachverst\'e4 ndigen beurteilen kann. Unverzichtbar ist dagegen die Bauabnahme am Ende des gesamten Hausbaus. Sie ist rechtlich neben dem Vertragsabschluss der wichtigste Schritt des Baus, denn mit der Bauabnahme wird der Bau formal als m\'e4ngelfrei akzeptie rt und geht in die Haftung des Bauherrn \'fcber. Ab dem Zeitpunkt der Bauabnahme kehrt sich auch die Beweislast um, von nun an muss der Bauherr alle Sch\'e4den nachweisen. \par \par Terminabsprachen: \par Zu den gr\'f6\'dften \'c4rgernissen f\'fcr Bauherrn z\'e4hlen ungenaue und nicht eingehaltene Terminabsprachen. Damit es nicht zu Unstimmigkeiten und teuren Verz\'f6 gerungen kommt, sollte jeder Vertrag einen detaillierten, chronologischen Bauablaufplan mit genauen Terminvereinbarungen beinhalten. In diesem Plan muss auch das Fertigstellungsdatum stehen. \par \par \par \par Umfang der Baustelleneinrichtung: \par Streit gibt es immer wieder \'fcber die Baustelleneinrichtung und deren Umfang: Was genau stellt der Bautr\'e4ger zur Verf\'fcgung, was muss der Bauherr auf eigene Kosten veranlassen. Genau geregelt werden sollten im Bauvertrag die n\'f6tigen Ger\'e4 te zur Bauausf\'fchrung, die Lagerm\'f6glichkeiten auf dem Grundst\'fcck, die Zufahrten und die Standpl\'e4tze f\'fcr den Baukran, das Zwischenlager f\'fcr den Bodenaushub, die Bereitstellung von Baustrom und Bauwasser sowie eines Toilettenh\'e4usc hens und die Bauschuttbeseitigung. \par \par Versorgungsleitungen: \par Versorgungsleitungen f\'fcr Wasser, Strom und Gas sind dringend n\'f6tig, damit ein Haus \'fcberhaupt bewohnbar ist. In vielen Bautr\'e4gervertr\'e4gen sind diese Anschl\'fcsse aber gar nicht enthalten. Folglich muss sie der Bauherr selbst beauftragen \endash und beantragen. Das gilt ohnehin f\'fcr Telefonkabel und sonstige Kabel- und Breitband-Anschl\'fcsse. \par \par Wohnfl\'e4chenberechnung}{\insrsid2503303 :}{\insrsid2503303 \par H\'e4ufig werden bei Neubauten die Wohnfl\'e4chen f\'fcr Bautr\'e4gerh\'e4user oder Eigentumswohnungen nur anhand der Pl\'e4ne errechnet. Erfahrungsgem\'e4\'df weichen aber die Bauten sp\'e4ter von den Pl\'e4 nen an manchen Stellen ab. Dadurch kann auch die Wohnfl\'e4che kleiner ausfallen, als im Plan urspr\'fcnglich angegeben. Deshalb ist es wichtig, die Wohnfl\'e4che in solchen F\'e4llen im Nachhinein noch einmal nach der Wohnfl\'e4chenvorordnung pr\'fcfen zu lassen. \par \par Zahlungsplan: \par Die meisten Bautr\'e4ger verpflichten den Bauherrn mit Hilfe eines \'fcberzogenen Zahlungsplans zu enormen Vorleistungen. Dabei gilt am Bau wie \'fcberall: Zahlung Zug um Zug und nach abgeschlossener Leistung. Geht der Bautr\'e4ger n\'e4mlich in Konkurs, dann verliert der Bauherr sein Geld und bleibt auf der Bauruine sitzen. Andererseits ist der Bau eines Hauses ein gro\'dfes Werk, und die Baufirmen k\'f6 nnen mit Recht Abschlagszahlungen verlangen. Allerdings immer erst nachdem die jeweilige Teilleistung abgeschlossen ist. Der Zahlungsplan sollte im Vertrag genau festgelegen werden und dem tats\'e4chlichen Baufortschritt entsprechen. \'dc blich sind Abschlagszahlungen jeweils nach der Dacheindeckung, der abgeschlossenen Installation und dem Fenstereinbau, nach dem Innenausbau, den Estricharbeiten oder dem fertigen Ausbau. Der Rest sollte auf keinen Fall vor der endg\'fcltigen, f\'fc r den Bauherrn zufrieden stellenden Rohbauabnahme (unbedingt gemeinsam mit dem eigenen Bausachverst\'e4ndigen) bezahlt werden. Denn mit der offiziellen Abnahme geht die Haftung auf den Bauherrn \'fcber. Unseri\'f6s sind alle Vertr\'e4 ge, in denen bereits bei Vertragsabschluss ein Abschlag verlangt wird, denn der Bauherr bekommt daf\'fcr keinerlei Gegenwert, nicht einmal das Grundst\'fcck, denn das geht in der Regel erst nach Zahlung der letzten Rate an ihn \'fcber. \par \par Zeitplan: \par Jeder Vertrag sollte exakte Datumsangaben f\'fcr den Baubeginn und den \'dcbergabetermin enthalten. Nur so bekommt der Bauherr Planungssicherheit und kann, im Falle einer Verz\'f6gerung den Bautr\'e4ger f\'fcr zus\'e4 tzliche Miet- oder Hotelkosten haftbar machen. \par }{\insrsid13921706 \par }}