Sanierung eines Baudenkmales aus dem Jahre 1898: Die Fassadenbekleidung im Giebelfeld dieser Gründerzeitvilla wurde gereinigt und mit offenporigem Anstrich nach Originalvorbild wieder hergestellt. Optisch harmonisch fügt sich der nachträglich angebaute, moderne Freisitz mit einer leichten Stahl-konstruktion in das Gesamtbild ein. Veränderungen und Modernisierungen am Baudenkmal sind grundsätzlich möglich. Sie müssen allerdings stets im Vorfeld mit der zuständigen Denkmalschutzbehörde abgesprochen von dieser genehmigt werden. Foto: Verband Privater Bauherren (VPB)/ Regionalbüro Wetzlar Weitere Informationen beim Verband Privater Bauherren (VPB) e.V., Bundesbü-ro, Chausseestraße 8, 10115 Berlin, Telefon 030 2789010, Fax: 030 27890111, E-Mail: info@vpb.de, Internet: www.vpb.de.