Glossarbegriff

Folgenden Begriff versuchen wir für Sie etwas genauer zu erklären. Ziel ist es, Ihnen unsere Arbeit und den damit verbundenen eigenen Anspruch näher zu bringen.

Name des Begriffes: Grundpfandrecht
Beschreibungen des Begriffes:

Grundpfandrecht

Wer eine Eigentumswohnung kaufen möchte und nicht ausreichend Eigenkapital hat, der leiht sich das Geld in der Regel von der Bank. Das Kreditinstitut lässt sich als Sicherheit im Grundbuch in Abteilung III ein sogenanntes Grundpfandrecht eintragen. Das kostet Gebühren. Das Grundpfandrecht kann entweder eine Hypothek sein oder eine Grundschuld. Während früher die Hypothek üblich war, wird von den Banken heute die Grundschuld bevorzugt. Beide unterscheiden sich voneinander. Die Hypothek ist immer abhängig vom Bestand der gesicherten Forderung. Hat der Hauskäufer beispielweise die Hälfte des Darlehens zurückgezahlt, ist die Hypothek auch nur noch die Hälfte wert. Ist die Hypothek abbezahlt, ist die Eintragung im Grundbuch für die Bank nichts mehr wert. Anders die Grundschuld. Diese hängt vor allem nicht vom Rückzahlungsstand des Darlehens ab. Mit den Grundpfandrechten sichert sich die Bank den Zugriff auf die Immobilie. Gerät der Käufer bei den Darlehenszahlungen in Verzug, kann die Bank im schlimmsten Fall die Zwangsversteigerung der Wohnung beantragen.

Typ des Begriffes: definition
Sprache des Begriffes (2 Zeichen ISO Code): de
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