BERLIN. Immer häufiger suchen nach Beobachtungen des Verbands Privater Bauherren (VPB) angehende Bauherren Angebote für schlüsselfertige Häuser im Internet. Sie hoffen, auf diese Weise einen besonders günstigen Anbieter zu finden. Dabei geraten sie nicht nur an seriöse Partner, sondern zunehmend auch an dubiose Unternehmen. Deshalb mahnt der VPB: Wer vom Bauunternehmer kaufen möchte, der muss eine Reihe von Dingen beachten und sich eine seriöse Firma suchen.
Der Verband Privater Bauherren hat seit seiner Gründung 1976 Jahren über 120.000 Bauherren und Hauskäufer in allen Fragen des Hausbaus und Immobilienerwerbs beraten. Ein wichtiger Beratungsschwerpunkt des Verbraucherschutzverbands ist die Bauvertragskontrolle. Nach Untersuchungen des VPB fehlen in rund zwei Dritteln aller angebotenen Bauverträge wichtige Leistungen, und im Schnitt müssen Bauherren rund 20.000 Euro nachbezahlen, um die Lücke zwischen den Vertragsleistungen und einem tatsächlich schlüsselfertigen Haus zu schließen. Der VPB rät deshalb angehenden Bauherren immer, den Bauvertrag für eine schlüsselfertige Immobilie unbedingt vor Vertragsabschluss vom unabhängigen Sachverständigen prüfen zu lassen. Nur so können teure und ärgerliche Überraschungen vermieden werden.
Wie findet der angehende Bauherr einen seriösen Bauunternehmer? Wer ein schlüsselfertiges Haus kaufen möchte, der sollte sich vor allem auf dem heimischen Markt umhören. Alt eingesessene Firmen sind in der Regel keine schlechte Wahl, empfiehlt der Verbraucherschutzverband. Sie sind auf ihren guten Ruf angewiesen und pflegen ihn durch solide Angebote und zuverlässige Leistungen. Es lohnt sich, hier im Vorfeld Erkundigungen ein- und einen unabhängigen Berater hinzuzuziehen. Die Einholung einer Bank- oder Schufa-Auskunft ist dabei nur bedingt sinnvoll, denn schließlich bildet sie immer nur die Vergangenheit ab und sagt wenig aus über das zukünftige Geschäftsgebaren einer Firma.
Weil auch eine gut beleumundete Firma in finanzielle Schwierigkeiten geraten kann, kommt dem Zahlungsplan besondere Bedeutung zu. Er ist Bestandteil des Bauvertrags – und hat seine Tücken: Nach Erfahrungen des VPB sind die meisten Zahlungspläne überzogen. Rund drei Viertel aller Bauherren leisten unfreiwillig Vorkasse. Geht die Firma dann in Insolvenz, bleiben sie auf der Bauruine sitzen und verlieren auch ihr bereits bezahltes Geld. Am Bau ist die Zahlung nach Abnahme, also nach erbrachter Leistung üblich, erläutert der VPB.
Dabei sollten folgende Richtwerte zu Grunde gelegt werden: Zum Vertragsabschluss bezahlt der Bauherr nichts. Die ersten 40 Prozent des Kaufpreises werden nach Fertigstellung des Rohbaus einschließlich der Zimmerarbeiten fällig. Weitere 40 Prozent zahlt der Bauherr für sämtliche Installationen, Fenster und Estricharbeiten. Ist das Haus innen bezugsfertig und die Fassadenarbeiten abgeschlossen, werden weitere 15 Prozent überwiesen. Fünf Prozent, so rät der VPB-Sachverständige, sollte der Bauherr als Sicherheit einbehalten, falls während der Gewährleistungsfrist Schäden auftreten, die Firma aber nicht mehr am Markt ist. Auch dieser Einbehalt muss allerdings im Bauvertrag entsprechend festgeschrieben werden.
Weitere Informationen beim Verband Privater Bauherren e.V., Bundesbüro, Chausseestraße 8, 10115 Berlin, Telefon 030-2789010, Fax: 030-27890111,
E-Mail: info@vpb.de, Internet: www.vpb.de.