Januar 2019

Alle Fragen & Antworten zum Thema Energieberatung

Bauherr/in asked:
on Januar 3, 2019 7:42 am
Ich habe im Bekanntenkreis gehört, dass wer alle Fenster in seinem alten Haus erneuert das Haus auch dämmen muss. Stimmt das? Ist das Vorschrift? Und wenn ja, wo kann ich das genau nachlesen? Welches Gesetz ist das?
 

VPB replied:
on Januar 4, 2019 3:11 pm
Nein sofern bei Außenbauteilen weniger als 10 Prozent der jeweiligen gesamten Baufläche betroffen sind. In der aktuell gültigen EnEV 2014 mit Ergänzungen 2016 sind unter Abschnitt 3 §9 ff entsprechende Regelungen und Vorschriften aufgeführt.

Bauherr/in asked:
on Januar 3, 2019 7:41 am
Wir wollen an unseren Altbau, ein Nachkriegssiedlungshaus, großzügig anbauen. Ist klar, dass der Anbau der Energeieinsparverordnung genügen muss. Aber angeblich müssen wir bei so einem Anbau auch gleich den ganzen Altbau mit dämmen. Stimmt das denn? An dem wollen wir ja nichts ändern.
 

VPB replied:
on Januar 4, 2019 3:56 pm
Es ist im vorliegenden Fall nach EnEV nicht erforderlich den ganzen Altbau zu dämmen. Wird ein Gebäude durch An-oder Ausbau um mehr als 50 Quadratmeter zusammenhängende Nutzfläche erweitert und ein zusätzlicher Wärmeerzeuger eingebaut, ist lediglich der neue Gebäudeteil wie ein Neubau zu betrachten. Unabhängig davon sollte abgewogen werden ob, energiewirtschaftliche und optisch ästhetische Aspekte dafür sprechen auch den Altbau zu dämmen.

Bauherr/in asked:
on Januar 3, 2019 7:39 am
Wir wollen für unsere Tochter und ihre Familie das vorhandene Dach auf unserem Haus zur Wohnung ausbauen. Das Dach müssen wir dann selbstverständlich dämmen. Aber müssen wir auch gleich das ganze Haus mitdämmen?
 

VPB replied:
on Januar 4, 2019 2:31 pm
Nein das ist nicht erforderlich. Dach, bzw. Dachgeschossausbauten unterliegen jedoch landesbaulichen Vorschriften und erfordern u.U. eine Baugenehmigung. Vor dem Dachgeschossausbau empfehlen wir daher ein Informationsgespräch bei der unteren Bauaufsichtsbehörde Ihrer Stadt bzw. Landkreis.

Bauherr/in asked:
on Januar 3, 2019 7:37 am
Ich habe beim VPB gelesen, dass ich nach neuem Baurecht ein Recht habe auf meine die "Herausgabe meiner Bauunterlagen". Nun habe ich mir für unser neues Haus alle Unterlagen geben lassen. Frage jetzt: Wie sieht eigentlich so eine Energieberechnung aus? Was muss da alles dazu gehören? Woran erkenne ich, ob die vollständig ist?
 

VPB replied:
on Januar 4, 2019 2:46 pm
Zu einem energetischen Nachweis gehören: a) Nachweis des Primärenergiebedarfs (§3 EnEV) b) Mittlerer Wärmeschutz (Nachweis das Höchstwerte des Transmissionswärmeverlustes nicht überschritten werden) c) sommerlicher Wärmeschutznachweis d) Erklärung zum EEWärmeG e) Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2 f)Klimabedingter Feuchteschutz nach DIN 4108-3 Desweiteren muss ein Lüftungskonzept nach DIN1946-6 vorgelegt werden. Nach Baufertigstellung sind der Energiebedarfsausweis und die Unternehmererklärung nach EnEV § 26 vorzulegen. Aus den Unterlagen muss hervorgehen, dass die berechneten Werte für das konkrete Bauvorhaben den Anforderungen der EnEV 2014 entsprechen (Soll-Ist Vergleich). Zum Inhalt der baubegleitenden Qualitätskontrolle durch unsere Bauberater gehört auch der von Ihnen angesprochene notwendige Vergleich und die Umsetzung in der Bauausführungsphase.

Bauherr/in asked:
on Januar 3, 2019 7:35 am
Dass eine Energieberatung vor der Altbausanierung sinnvoll, das kann ich ja nachvollziehen. Aber was bringt mir Energieberatung vor dem Neubau? Darum kümmert sich doch der Bauunternehmer. Der muss doch sehen, dass alles korrekt ist und dem Gesetz entspricht, oder?
 

VPB replied:
on Januar 4, 2019 2:12 pm
Richtig ist, dass der Bauunternehmer den Bauherren ein Gebäude (Grundlage Vertrag) schuldet welches den einschlägigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften entspricht. Dazu zählt auch die Einhaltung der Energieeinsparverordnung EnEV 2014, Ergänzungen 2016. Bauunternehmer versuchen jedoch zuweilen unter Ausreizung ihrer meist knappen Kalkulation die für sie und ihr Budget günstigste Variante für Heizung, Lüftung, Klimatisierung im Vertrag festzuschreiben. Dies muss nicht das Optimum für die Bauherren darstellen. Deshalb ist es wichtig und aus unserer Sicht auch notwendig, dass Bauwillige sich vorab informieren welche technischen Möglichkeiten der Energieversorgung es insgesamt gibt, um dann bei den Vertragsgesprächen gezielt die Angebote des Bauunternehmers zu hinterfragen, eigne Vorstellungen besser einzubringen und "no name" Varianten zu vermeiden. Hierzu können Berater aus unserem Verband gern Auskünfte erteilen und Unterstützung geben.